AGB

Vertragspartner ist
Laura Seitz
Agnes-Karll-Str. 7
55122 Mainz

info@lauraseitz-fotografie.de
www.lauraseitz-fotografie.de
Steuernummer: 26/162/64299

Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle der Fotografin, Laura Seitz, erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt

“Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen (Auftragnehmer) hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Fach­abzüge, Leinwände usw.)

§ 1 Allgemeines

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.

Soweit nicht anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung (z.B. Instagramfilter) oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.

Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

Grundsätzlich ist die Fotografin als Urheberin bei jeder Veröffentlichung der Lichtbilder und Lichtbildwerke zu benennen. Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken ist mindestens einmalig ein Verweis auf die Website www.lauraseitz-fotografie.de, sowie Laura Seitz Fotografie (auf Facebook) oder lauraseitzfotografie (auf Instagram) zu platzieren

Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

Die Fotografin darf die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden (z.B. für Messen, Homepage, Social Media, Blog, Ausstellungen, Fachmagazine, etc.).

Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Sie erfolgt demnach ohne Gewähr.

§ 3 Vergütung & Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten etc. werden gesondert abgesprochen und sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggebern zu tragen.

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen, Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum der Fotografin.

Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand mit 200,00 EUR/Stunde (inkl. MwSt.) für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen,

Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 500,00 EUR (inkl. MwSt.) bei größeren Begleitungen ab 8 stunden und 250,00 EUR (inkl. MwSt.) bei kleineren Begleitungen von 2-4 Stunden anzuzahlen (wird mit Gesamtbetrag verrechnet). Dieser Betrag wird nach Vertragsabschluss und bei Rechnungsstellung sofort fällig. Der Restbetrag ist nach dem Hochzeitstag und nach Rechnungsstellung zu entrichten. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

Erfolgt eine Absage/ Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretener Gründe, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts (Ausfallhonorar) in nachstehendem Umfang verpflichtet:

Bei einem Widerruf von bis zu 3 Monaten vor Beginn der Hochzeit, sind die Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet. Diese wird von der Fotografin einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig.
Bei einem Widerruf von weniger als 3 Monaten vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografin die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.

In allen vorangegangenen Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass die Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Sollte der Fotograf aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) nicht in der Lage sein die Dienstleistung an dem vereinbarten Termin zu erbringen ist dies unverzüglich (mit Bekanntwerden) dem Kunden mitzuteilen.

Alle entstandenen Aufwendungen die bis dahin entrichtet wurden sind dem Kunden binnen 14 Tagen ohne Abzüge zurück zu zahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet. Vereinbarungen außerhalb dieser Klausel sind bei ausdrücklichem Kundenwunsch möglich.

Insbesondere bei einem kurzfristigen Widerruf seitens des Fotografen von bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin hat der Fotograf den Kunden bei der Ersatzsuche zu unterstützen.

Ab einer Shooting-Dauer von 6 Stunden hat der Kunde für die einfache Verpflegung (Getränke, Essen) des Fotografen Sorge zu tragen.


§ 4 Haftung

Die Fotografin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentliche Verpflichtungen. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungshilfen und Vertretern haftet die Fotografin in demselben Umfang.

Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf den Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, welche die Fotografin nicht zu vertreten darf, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von den Verpflichtungen zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet.

Sollte aufgrund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich die Fotografin in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.

§ 5 Lieferung & Reklamation

Die Fotografin liefert die fertige Hochzeitsreportage innerhalb von 8 Wochen nach der Hochzeit. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, durch Verzögerungen des Labors oder dessen Transportfirma, etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Fotos werden via einer Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Diese Galerie hat eine Gültigkeit von 1 Jahr und wird nach Ablauf dieser Zeit gelöscht.

Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Fotografien bei der Fotografin schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsmäßig und mangelfrei angenommen. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellung können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.

Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Fotografin vorbehalten. Es gibt keinerlei verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar am Ender zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerische Freiheit und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stet geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.


§ 6 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. 

Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

§ 7 Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel

Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunk des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. Statt der unwirksamen Klausel gelten die insoweit maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Etwaige Lücken werden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mainz.